Als Unternehmer und Arbeitgeber können Sie von den neuen Leasing-Regelungen für Fahrräder und E-Bikes im Rahmen des Modells zur Gehaltsumwandlung nicht nur von einem Steuervorteil profitieren. Mit der Möglichkeit, ein Fahrrad zu besten Konditionen zu leasen, steigern Sie auch die Attraktivität Ihres Unternehmens: Arbeitnehmer sparen viele Prozente bei der Anschaffung des Fahrrads oder E-Bikes ihrer Träume, zahlen nur geringe monatliche Raten, die private Nutzung des Rads ist ihnen erlaubt und vieles mehr.
Bei diesem Leasing-Modell können Sie als Arbeitgeber Fahrräder oder E-Bikes leasen bzw. erwerben und diese Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. Die Raten finanzieren Ihre Mitarbeiter aus dem monatlichen Bruttogehalt.
Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf eines Rads durch den Arbeitnehmer kann bis zu 37 % und mehr der Anschaffungskosten betragen – Arbeitnehmer sparen also über 1.000 € pro Fahrrad, Pedelec oder E-Bike!